Öffentliche und gewerbliche Bauten
Bis auf wenige Ausnahmen ist für alle Nichtwohngebäude ein Energieausweis vorzulegen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch bestehende Objekte oder Sanierungen bzw. "größere Renovierungen" (gemäß §2 OÖ Bautechnikgesetz 2013).
Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit einer konditionierten (beheizten, gekühlten) Brutto-Grundfläche von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen, müssen diesen Ausweis an einer gut sichtbaren Stelle aushängen. Behörden müssen den Energieausweis im Bereich des Haupteinganges anbringen.
Zur Kategorie Nichtwohngebäude zählen:
- Bürogebäude
- Kindergärten und Pflichtschulen
- Höhere Schulen und Hochschulen
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Pensionen
- Hotels
- Gaststätten
- Veranstaltungsstätten
- Sportstätten
- Verkaufsstätten
- Hallenbäder
- Sonstige Gebäude wie beheizte Werkstätten und Lagerhallen
Der Energieausweis ist grundsätzlich für das gesamte Gebäude zu erstellen. Er kann jedoch auch für einzelne abgeschlossene Bereiche oder ein einzelnes Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes ausgestellt werden. Bei mehreren Nutzungszonen innerhalb eines Gebäudes werden getrennte Ausweise benötigt.
ec Efficiency Control übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung. Frau Ing. Ursula Brandstätter ist Energieberaterin für gewerbliche Betriebe und hat umfassende und langjährige Erfahrung im Erstellen von Energieausweisen. Sie verfügt einerseits über das nötige Bau- und Haustechnik-Know-how und stellt andererseits sicher, dass der Energieausweis sowohl den EU-Richtlinien als auch den jeweiligen Bundesländer-Bestimmungen entspricht.